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Unberechtigte Abmahnungen
Wenn du Ärger mit „Google-Fonts“ hast
Die regelmäßige Kolumne von Rechtsanwalt Dr. Hans Geisler und Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Dennis Woltsche
Wieso wird aktuell abgemahnt?
Bei Google Fonts handelt es sich um von Google zur Verfügung gestellte Schriftarten, welche auf der eigenen Website eingebettet werden können. Google bietet seit 2010 unter der Bezeichnung „Google Fonts“ mehr als 1000 Schriftarten an, die Webseitenbetreiber auf der eigenen Seite einbinden können. Wird die Schriftart über Google-Server auf die eigene Webseite eingebunden, können ungewollt Datenschutzverstöße begangen werden. Wenn eine der Google Fonts nämlich vom Besucher einer Website bei deren Aufrufen von den Google-Servern angefordert wird, wird dessen IP-Adresse von Google erfasst und zu Analysezwecken verwendet. Die so erfolgte – ohne vorherige Einwilligung des Nutzers der Webseite - unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse durch den Betreiber der Website an Google stellt eine Nutzung personenbezogener Daten und damit eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nach § 823 Abs. 1 BGB dar. Das Landgericht München I – Az.: 3 O 17493/20 hat in einer aktuellen Entscheidung (Az.: 3 O 17493/20) geurteilt, dass diese Rechtsverletzung nicht nur einen Anspruch auf Unterlassung und Auskunft auslöst, sondern auch einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 € begründet.
FAZIT
Sollten in Ihnen vorliegenden Abmahnschreiben auch Auskunfts- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, müssten diese einer gesonderten Überprüfung unterzogen werden.
Falls Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!
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