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INFORMATIONS-
PFLICHTEN
bei Online-Vertragsabschlüssen
Die regelmäßige Kolumne von Rechtsanwalt Dr. Hans Geisler und Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Dennis Woltsche

Dr. Hans Geisler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht / Gewerblichen Rechtsschutz / Bau- und Architektenrecht

Dipl.-Ökonom Dennis Woltsche
Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater
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Pflicht zur digitalen Zurverfügungstellung
Der Unternehmer hat allerdings nicht nur die Informationspflichten vor Vertragsschluss, sondern auch nach dem Vertragsschluss einzuhalten. Die Pflichten betreffen die ordnungsgemäße Bereitstellung von Abschriften und Bestätigungen gemäß § 312 f. BGB gegenüber dem Kunden. Der Studiobetreiber hat darauf zu achten, dass der Verbraucher die erforderlichen Abschriften in der jeweils gesetzlich geregelten Form bereitgestellt bekommt. Bei den heutigen Softwarelösungen werden die entsprechenden Bestätigungen in aller Regel beim Onlinevertrieb automatisiert erstellt und versendet. Lediglich bei den sonstigen Außerhausvertragsabschlüssen muss der Kunde eine gesonderte Abschrift erhalten, worauf in diesen Fällen geachtet werden sollte.
Bewusste Entscheidung treffen – Vor- und Nachteile abwägen
Die Vorteile von Online-Vertragsabschlüssen liegen klar auf der Hand: Der Verkauf von Abos ist rund um die Uhr und an 7 Tagen die Woche möglich und dies ohne Einsatz von Vertriebspersonal.
Trotz dieser Vorteile sollte sich jeder Studiobetreiber vor der Schaltung von Onlineangeboten auch mit den im Onlinevertrieb bestehenden Risiken und zusätzlichen Kündigungsmöglichkeiten beschäftigen, um für sich entscheiden zu können, ob die Vorteile des Onlinevertriebes für die eigene Studiostruktur gegenüber den Risiken überwiegen. Wer Online-Vertragsabschlüsse anbietet, muss zwingend auch einen Online-Kündigungsbutton auf der eigenen Homepage zur Verfügung stellen. Dieser Kündigungsbutton hat starre gesetzliche Vorgaben. Werden diese Vorgaben missachtet, entstehen Einfalltüren für Vertragsauflösungen. Zudem muss die Abgabe von Kündigungserklärungen über den Kündigungsbutton sowohl für Neu- als auch für Altverträge ermöglicht werden. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, läuft der Studiobetreiber Gefahr, dass sämtliche Verträge aller Mitglieder, also auch der Altmitglieder, sofort kündbar sind.
Schließlich erfordert der Onlinevertragsabschluss die Erfüllung zahlreicher zusätzlicher Informationspflichten und die Bereitstellung gesetzlich vorgeschriebener Bestellabläufe, welche aus unserer Sicht nicht immer mit absoluter Rechtssicherheit erfüllbar sind. Werden nicht alle Informationspflichten und Bestellvorgaben nachweisbar vom Studiobetreiber eingehalten, besteht beispielsweise bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Gefahr, dass die Mitglieder auch nach einjähriger Nutzungszeit den Vertrag noch widerrufen können und ihre bis dahin gezahlten Mitgliedsbeträge zum größten Teil zurückverlangen können. Weiterhin besteht beim Abschluss von Onlineverträgen für den Verbraucher immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Sämtliche Vor- und Nachteile der Onlinevertragsangebote sollten daher sorgsam abgewogen werden, wobei uns aus der Praxis -bislang jedenfalls- relativ wenig Probleme mit Onlinevertragsabschlüssen von Studiobetreibern mitgeteilt wurden. Insbesondere die rechtliche Überprüfung der AGB und der Kündigungsmöglichkeiten sollte durch den Unternehmer vor der Onlinestellung mit einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt durchgesprochen werden. Gerne stehen wir Ihnen hier bei der rechtssicheren Umsetzung zur Seite.
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