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Alles neu macht die GEMA
Änderung der Berechnungsgrundlage
Die regelmäßige Kolumne von Rechtsanwalt Dr. Hans Geisler und Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Dennis Woltsche

Dr. Hans Geisler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht / Gewerblichen Rechtsschutz / Bau- und Architektenrecht

Dipl.-Ökonom Dennis Woltsche
Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater
Warum brauchen Fitnessstudiobetreiber einen Lizenzvertrag mit der GEMA?
„Bei der Verwendung von Musik ist vermutlich das Repertoire der GEMA betroffen.“ – GEMA-Vermutung. Aufgrund dieser Vermutung gilt, dass die in Ihrem Unternehmen abgespielte Musik bei der GEMA grundsätzlich anzumelden ist. Die GEMA verwaltet als sogenannte Verwertungsgesellschaft die Nutzerrechte von über 80.000 Mitgliedern in Deutschland, darunter Komponisten, Textdichter oder Verlage. Auch international verwaltet die GEMA Musikurheberrecht und schließt Lizenzverträge über die Nutzung von Musik für die jeweiligen Rechteinhaber ab. Da die GEMA auch als Inkassounternehmen für andere Verwertungsgesellschaften auftritt, erfolgt zumeist die Abrechnung der Lizenzbeiträge für die gesamte Musiknutzung mehrerer Verwertungsgesellschaften durch die GEMA selbst.
Die GEMA bedient sich dabei einem umfangreichen Außendienst, der auch Fitnessstudios auf die Verletzung von Urheberrechten und auf die korrekte Anmeldung ihrer Musiknutzung überprüft. Sollte ein Unternehmen Musik spielen die nicht GEMA-pflichtig ist, es sich also ausnahmsweise um GEMA-freie Musik handelt, so muss das Unternehmen dies nachweisen.
Was droht, wenn die notwendige Lizenzierung nicht vor dem Abspielen von Musik erfolgt?
Falls die Musiknutzung durch den jeweiligen Unternehmer nicht korrekt angemeldet wird, macht die GEMA zusätzlich zu den korrigierten Lizenzbeiträgen einen Kontrollkostenzuschlag in Höhe von 100 % der Lizenzkosten geltend. Um derartige sog. Kontrollkostenzuschläge zu vermeiden, sollte unbedingt jede Musiknutzung vor der jeweiligen Nutzung angemeldet und Lizenzverträge mit der GEMA abgeschlossen werden. Sollte die Musiknutzung nicht angemeldet worden sein, so schätzt die GEMA zulasten des Unternehmens den Lizenzbeitrag für die Mahnung. Auch bei der Nichtanmeldung erfolgt ein Kontrollkostenzuschlag in Höhe von 100 %. Die nicht oder nicht korrekte Anmeldung ist zumeist mit hohen Nachzahlungen verbunden.
Wie berechnen sich die Lizenzgebühren für Fitnessstudios?
Die GEMA berechnet die Nutzungsgebühren nicht auf Grundlage einzelner gespielter Musiktitel, sondern bietet Tarife an, die verschiedene Nutzungsarten umfassen. Bei der Berechnung des für das jeweilige Fitnessstudio passenden Nutzungstarifs legt die GEMA für unterschiedliche Nutzungsarten verschiedene Variablen z.B. Hintergrundmusik, Kurse, Bistro zugrunde. Während der Tarif für Hintergrundbeschallung von Trainingsflächen, Umkleidekabinen und weiteren Räumlichkeiten maßgeblich an der Raumgröße berechnet wird, gestaltet sich die Berechnung der Beiträge für Musiknutzung für die Kurse komplexer. Dabei bemisst sich der Beitrag anhand der angebotenen Kurse nach Anzahl der Kursstunden, Teilnehmer und nach dem vom Mitglied verlangten Mitgliedsbeitrag.
Was hat sich ab dem 01.01.2023 geändert?
Bei der Berechnung der Lizenzgebühr für die Nutzung von Musik während der Kurse legt die GEMA nunmehr nicht mehr den Bruttobeitrag, sondern den Nettomitgliedsbeitrag zugrunde. Dadurch können für Ihr Unternehmen andere Berechnungskategorien einschlägig sein. Bei der Wahl des für die Berechnungsgrundlage korrekten Mitgliedsbeitrages kann ein Monatsbeitrag ohne Zusatzleistungen zu Grunde gelegt werden. Sollte es einen separat eigenständig buchbaren Mitgliedschaftsvertrag nur für die Kursteilnahme geben (Kursvertrag), so darf dieser Beitrag für die Berechnung zu Grunde gelegt werden.
Praktische Umsetzungshilfe
Um den für Sie wirtschaftlich kostengünstigsten GEMA Nutzungstarif nachhaltig herauszufiltern oder schon vor der Anmeldung zur Lizenzierung mögliche Einsparpotentiale zu erkennen und umsetzen zu können, hat unser Kooperationsunternehmen die SecData GmbH die SoundGuard Software entwickelt. Mit der SoundGuard können Sie schnell und einfach alle Angelegenheiten rund um die Musiklizenzierung in Ihrem Unternehmen erledigen. Die Beantragung neuer Lizenzverträge als auch die Optimierung bestehender Lizenzverträge wird für Sie übernommen.
Großer Vorteil der SoundGuard ist, dass Sie bei der Anmeldung nur die Informationen angeben, die es ermöglichen, den bestmöglichen und damit günstigsten Tarifpreis für Sie zu errechnen und anzumelden. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei Änderungen der Berechnungsgrundlage wird Ihnen automatisiert der für Sie kostengünstigste Tarif errechnet.
Tarif die der Vergangenheit nicht oder falsch angemeldet wurden und nun von der GEMA angemahnt wurden, werden in Kombination mit den Leistungen der Kooperationskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke Rechtsanwälte Part. mbB bearbeitet. In Mahnsituationen stärken wir gegenüber der GEMA Ihre Position.
GEMA Lizenzierung für Ihr Unternehmen sicher und einfach wie noch nie.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite!

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